18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil07.07.2011

Kammergericht: Keine Grund­buch­be­rich­tigung zu Gunsten der Sing-AkademieKeine Eintragung als Eigentümerin an den historischen Grundstücken "Am Festungsgraben" und "Dorotheenstraße"

Die Sing-Akademie kann keine Eintragung als Eigentümerin ins Grundbuch im Wege der Grund­buch­be­rich­tigung verlangen, da die Akademie durch Enteignung das Eigentum an den Grundstücken, auf denen ihr historisches Konzertgebäude stand, verloren hatte. Dies entschied das Kammergericht Berlin und änderte damit die erstin­sta­nzliche Entscheidung des LG Berlin ab.

Im hiesigen Rechtsstreit hatte die Sing-Akademie das Land Berlin, das als Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch eingetragen ist, zunächst erfolgreich auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung zu ihren Gunsten verklagt. Dagegen hatte das Land Berufung zum Kammergericht eingelegt.

Vorschriften des Vermö­gens­ge­setzes gegenüber Restitution vorrangig

In seiner mündlichen Urteils­be­gründung wies der Vorsitzende Richter des Kammergerichts Berlin, darauf hin, dass die Gesamtschau der Geschehnisse um die Grundstücke in der Zeit von 1945 bis 1963 zu dem Ergebnis führe, dass eine Enteignung vorliege. Der Staat habe seinerzeit die Grundstücke in Besitz genommen und anschließend unter vollständiger und endgültiger Verdrängung des Klägers aus dem Eigentum selbst die Eigen­tü­mer­be­fugnisse gewahrt; er sei auch in das Grundbuch eingetragen worden. Damit läge nach den von Bundes­ge­richtshof und Bundes­ver­wal­tungs­gericht aufgestellten Grundsätzen eine Enteignung vor. In einem solchen Fall seien die Vorschriften des Vermö­gens­ge­setzes über die Restitution vorrangig. Die Geltendmachung eines Grund­buch­be­rich­ti­gungs­an­spruches vor den Zivilgerichten sei deswegen ausgeschlossen, und zwar unabhängig davon, ob ein Resti­tu­ti­o­ns­an­spruch bestehe oder nicht. Letzteres, so hob der Vorsitzende Richter ausdrücklich hervor, sei nicht Gegenstand der Senat­s­ent­scheidung.

Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11922

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI