18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil10.09.2007

Vollbremsung nach Anfahren an Ampel - Notwendiger Sicher­heits­abstand beim Anfahren an AmpelWer beim Anfahren auffährt, ist nicht immer schuld

Die an einer Ampel in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer müssen beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicher­heits­abstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrs­be­dingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die hinteren Fahrer nicht mit einem plötzlichen Anhalten des Vordermannes hätten zu rechnen brauchen, entschied das Kammergericht Berlin.

Im dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der in erster Position Fahrende keinen begründeten Anlass für seine plötzliche Vollbremsung gehabt. Der Fahrer hatte sich mit dem Argument zu entlasten gesucht, dass er an dem Kreuzungs­bereich, der nach dem Anfahren an der Ampel zu passieren war, verkehrsbedingt hätte anhalten müssen, um die Verkehrs­si­tuation zu überprüfen.

Vollbremsung war unnötig

Dazu befand das Gericht, dass ein kurzer Blick in die angegebene Richtung deutlich effizienter gewesen wäre als ein sofortiges Anhalten. Die Vollbremsung sei zur Überprüfung von Querverkehr nicht nur unnötig gewesen, sondern hätte diesem auch in höchst gefährlicher Weise den Weg verstellen können. Sie sei dem Verkehrs­ge­schehen in keiner Weise angemessen gewesen. Der dahinter Fahrende habe nicht damit rechnen müssen, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde.

Quelle: ra-online (pt)

der Leitsatz

1. Im Großstadt­verkehr müssen die an einer Licht­zei­che­n­anlage in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicher­heits­abstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrs­be­dingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können.

2. UPE – Zuschläge sind im Rahmen einer fiktiven Schadens­be­rechnung dann berück­sich­ti­gungsfähig, wenn sie in einer marken­ge­bundenen Fachwerkstatt an dem Ort, an die Reparatur auszuführen ist, tatsächlich anfallen.

3. Die ohne Einzelnachweis für entsprechende Aufwendungen anzuerkennende allgemeine Unkos­ten­pau­schale beträgt 20,00 EUR.

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6705

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI