21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 4286

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Kammergericht Berlin Urteil24.05.2007

Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschluss­för­derung im sozialen Wohnungsbau

Das Landgericht Berlin hat die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Inves­ti­ti­o­nsbank Berlin und das Land Berlin abgewiesen. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Inves­ti­ti­o­nsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten Anschluss­för­derung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.

In der mündlichen Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nähmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssten, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden. Die Inves­ti­ti­o­nsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschluss­för­derung für weitere 15 Jahre habe - mit offenem Ergebnis - im Rahmen der verfügbaren Mittel nach dem Auslaufen der Grundförderung entschieden werden sollen. Den Investoren sei diese Regelung bekannt gewesen. Sie könnten sich daher nicht darauf berufen, dass sie bei Gewährung der Grundförderung davon ausgegangen seien, dass ihnen nach Ablauf der Grundförderung auch eine Anschluss­för­derung bewilligt würde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/07 des KG Berlin vom 24.05.2007

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