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Kammergericht Berlin Urteil17.04.2008

Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind unzulässigGericht zweifelt an bewusster IM-Tätigkeit der Schauspielerin

Das Kammergericht Berlin hat die Berufung eines Nachrich­ten­ma­gazins (hier: Focus) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen. Dem Magazin war vom Landgericht untersagt worden, über die verstorbene Schauspielerin Jenny Gröllmann Aussagen zu treffen, die den Eindruck erwecken, diese habe als ‚In-offizielle Mitarbeiterin' des Ministeriums für Staats­si­cherheit der DDR (MfS) gearbeitet. Dieser Eindruck ergab sich aus einem mit dem Schauspieler Ulrich Mühe im April 2006 geführten Interview.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Inhalt der im Interview gestellten Fragen nicht um die (zulässige) Äußerung eines Verdachts. Vielmehr enthielten die Fragen in ihrem Kern die Tatsa­chen­be­hauptung, Jenny Gröllmann habe wissentlich mit dem Ministerium für Staats­si­cherheit der DDR zusam­men­ge­ar­beitet. Sie habe sich mit Personen getroffen, die ihr als "Führungs­of­fiziere" bekannt gewesen seien und habe an Treffen teilgenommen, die in Wohnungen stattgefunden hätten, die ihr als "konspirativ" bekannt gewesen seien. Für die behaupteten Tatsachen habe das Magazin keine ausreichenden Beweise vorgelegt. Nach Ansicht des Senats genügt allein die Existenz einer Akte des MfS nicht. Die Akte enthalte keine Verpflich­tungs­er­klärung. Im Übrigen bestünden Unstimmigkeiten zwischen angeblichen Treffen mit dem Führungs­of­fizier und Bühnen­auf­tritten der Schauspielerin, die Zweifel an einer bewussten Zusammenarbeit mit dem MfS ließen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/08 des KG vom 18.04.2008

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