18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 6003

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss20.03.2008

Sozialamt muss Kosten für einfache Bestattung übernehmen

Sozia­l­hil­fe­emp­fänger haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen für eine einfache ortsübliche Beerdigung von Angehörigen entstehen, soweit diese Kosten von Dritten nicht zu ersetzen sind. Dies hat das Hessische Landes­so­zi­al­gericht entschieden.

Im konkreten Fall veranlasste der Sohn einer im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaften Frau nach deren Tod die Beisetzung in Frankfurt am Main und forderte vom Landkreis die Übernahme der gesamten Beerdi­gungs­kosten. Dabei fielen allein für die Bestattung und die Verlängerung der Nutzungsdauer eines Doppel­wahl­grabes Kosten von fast 3.000 € an. Der Landkreis hielt jedoch lediglich Beerdi­gungs­kosten in Höhe von insgesamt ca. 2.500 € für angemessen und verwies den Antragsteller zudem auf die anteilige Zahlungspflicht seiner beiden Geschwister. Er gewährte daher lediglich einen Betrag in Höhe von rund 850 €. Der Betroffene vertrat hingegen die Auffassung, seine Geschwister hätten die Kosten nicht veranlasst und seien daher nicht zahlungs­pflichtig. Auch habe er kein "Armenbegräbnis" für seine Mutter gewollt.

Die Richter beider Instanzen gaben dem Landkreis Recht. Bei entsprechender Bedürf-tigkeit bestehe ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Bestat­tungs­kosten durch die Sozialhilfe. Soweit die Pflicht zur Bestattung jedoch mehrere Personen betreffe, müssten diese auch anteilig die Kosten tragen. Dem Antragsteller sei daher nur ein Drittel der erforderlichen Kosten zu erstatten. Erforderlich seien dabei nur die Ausgaben für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung.

Neben den Kosten unter anderem für Leichenschau, Leichen­be­för­derung und einfachen Sarg seien auch die Gebühren für ein Grab ortsüblicher, einfacher Art zu übernehmen. Die Ortsüblichkeit beziehe sich dabei auf den Sterbeort. Kosten für eine Überführung an einen anderen Ort seien hingegen nicht zu übernehmen. Angemessen sei zudem lediglich ein einfaches Reihengrab. Eine Vorfinanzierung der Grabnutzung für Jahrzehnte aus Sozia­l­hil­fe­mitteln sei - so die Darmstädter Richter - aber auch insoweit ausgeschlossen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/08 des LSG Hessen vom 05.05.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI