18.10.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 4003

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Hessisches Landessozialgericht Beschluss06.03.2007

Bank muss für Werbeträger Dirk Novitzki Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe zahlen

Die ING-DiBa, die mit Basket­ba­ll­spieler Dirk Novitzki warb, muss hierfür auch eine Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe abführen. Das hat das Hessische Landes­so­zi­al­gericht entschieden.

Im Rechtsstreit zwischen der Frankfurter ING-DiBa und der Künst­ler­so­zi­a­lkasse hat Letztere vor dem 8. Senat des Hessischen Landes­so­zi­al­ge­richts einen Erfolg erzielt. Die Darmstädter Richter folgten der Auffassung der Sozia­l­ver­si­cherung, die ING-DiBa müsse für Werbespots mit dem Basket­ba­ll­spieler Dirk Novitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künst­ler­so­zi­a­lkasse abführen.

Die Bank hatte geltend gemacht, Dirk Novitzki sei kein Künstler, sondern Sportler, eine Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe falle daher nicht an. Die Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­cherung argumentierte dagegen, nach dem Gesetz seien auch Unternehmer zur Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffent­lich­keits­arbeit betreiben und dabei regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Novitzki sei in den Werbespots für die ING-DiBa künstlerisch tätig geworden. Seine Honorare unterlägen daher auch der Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/07 des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.03.2007

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