22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 4699

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil21.06.2007

Ehegatten-Einkommen darf zur Beitrags­be­messung bei Rentnern herangezogen werdenSatzungs­re­ge­lungen müssen klar und unzweideutig sein

Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern dürfen Krankenkassen das Einkommen des Ehegatten mitbe­rück­sichtigen, um den Beitragssatz festzulegen. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im konkreten Fall hatte sich eine Rentnerin aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg freiwillig kranken­ver­sichert; die Beiträge wurden jahrelang an der Höhe ihrer Rente bemessen. 2004 verlangte die Krankenkasse aufgrund von Satzung­s­än­de­rungen auch Nachweise über das Einkommen des Ehemanns, weil dessen Einnahmen bei der Beitrags­be­messung ebenfalls berücksichtigt werden sollten. Die Rentnerin verweigerte diese Nachweise. Daraufhin unterstellte die Krankenkasse ein Ehegatten-Einkommen in Höhe der Beitrags­be­mes­sungs­grenze und erhöhte den Beitrag der freiwillig versicherten Rentnerin um mehr als das Doppelte.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte jetzt in der 2. Instanz nur teilweise Erfolg. Die Krankenkasse erhielt recht, was die Berück­sich­tigung des Ehegatten-Einkommens bei der Beitrags­be­messung freiwillig versicherter Rentner betrifft. Allerdings müssen, so die Darmstädter Richter, die hierzu erlassenen Regelungen in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse klar und unmiss­ver­ständlich sein. Da es im vorliegenden Fall bis ins Jahr 2006 an einer unzweideutigen Satzungsregel mangelte, erhielt die klagende Rentnerin bis zum April 2006 recht. Ab dann muss sie das Einkommen ihres Ehepartners bei der Beitrags­be­messung anrechnen lassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/07 des LSG Hessen vom 16.08.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4699

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI