18.10.2024
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Hessisches Landessozialgericht Urteil23.09.2011

Pizzeria in Österreich: Bundesagentur für Arbeit muss Übernahme fördernÜberbrü­ckungsgeld für Arbeitslose auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland

Wenn Arbeitslose eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen, können sie in der Zeit nach der Existenz­gründung eine finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebens­un­terhalts beanspruchen. Dies gilt auch für eine Tätigkeit im Ausland. Dies hat das Hessische Landes­so­zi­al­gericht entschieden.

Ein arbeitsloser Diplom-Betriebswirt beantragte im Jahre 2005 Überbrückungsgeld für die Übernahme einer Pizzeria im öster­rei­chischen Ried im Innkreis. Dies lehnte die Bundesagentur mit der Begründung ab, dass nur Tätigkeiten in Deutschland gefördert werden. Der Arbeitslose verwies darauf, dass er seinen Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis behalte und die Gewinne in Deutschland versteuere.

Überbrü­ckungsgeld in erster Linie für Beendigung der Arbeits­lo­sigkeit

Das Hessische Landes­so­zi­al­gericht verurteilte die Bundesagentur zur Leistung. Überbrü­ckungsgeld (seit August 2006: Gründungs­zu­schuss) solle in erster Linie Arbeits­lo­sigkeit beenden oder vermeiden. Dieses Ziel könne ebenso durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland erreicht werden. Auf einen Wohnsitz in Deutschland komme es nicht einmal an.

Förderung der Beschäf­ti­gungs­aufnahme in EU sowie Europäischen Wirtschaftsraum

Die Darmstädter Richter verwiesen auf die gesetzliche Regelung zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Insoweit sei ausdrücklich geregelt, dass auch eine Beschäf­ti­gungs­aufnahme in der Europäischen Union sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum gefördert werden könne.

Erläuterungen
§ 57 Sozial­ge­setzbuch Drittes Buch (SGB III) in der Fassung von 2005

(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeits­lo­sigkeit beenden oder vermeiden, haben zur Sicherung des Lebens­un­terhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenz­gründung Anspruch auf Überbrü­ckungsgeld.

(2) ...

§ 57 SGB III (aktuelle Fassung)

(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, haupt­be­ruf­lichen Tätigkeit die Arbeits­lo­sigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebens­un­terhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenz­gründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

(2) ...

§ 45 SGB III (aktuelle Fassung)

(1) Ausbil­dung­s­u­chende, von Arbeits­lo­sigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermitt­lungs­budget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versi­che­rungs­pflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. (...)

(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versi­che­rungs­pflichtigen Beschäftigung (...) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.

(3) ...

Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ ra-online

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