21.11.2024
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Dokument-Nr. 10532

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Hessisches Landessozialgericht Urteil22.06.2010

Keine Kürzung des Elterngeldes um 1 Monat wegen Erhalt von Mutter­schaftsgeld an nur 1 TagZur Frage, wenn die Zeiträume für Mutter­schaftsgeld und Elterngeld sich überschneiden

Wenn eine Mutter im dritten Lebensmonat des Kindes Mutter­schaftsgeld für lediglich einen Tag erhält, reduziert dies den Anspruch des Vaters auf Elterngeld nur anteilig. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht entschieden.

Im vorliegenden Fall beantragte ein Mann aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf Elterngeld für die ersten 12 Lebensmonate seines Kindes. Das Landes­ver­sor­gungsamt gewährte ihm Elterngeld jedoch nur für 11 Monate. Die Mutter habe im dritten Monat nach der Geburt einen Tag Mutterschaftsgeld bezogen, weil das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kam. Der Vater erhob Klage mit der Begründung, dass ein Tag Mutter­schaftsgeld seinen Eltern­geldan­spruch nicht um einen ganzen Monat verkürzen könne.

Verfas­sungs­konforme Auslegung fordert anteilige Anrechnung

Die Darmstädter Richter gaben dem Vater Recht. Es sei zwar gesetzlich geregelt, dass Mutter­schaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Nicht bestimmt habe der Gesetzgeber hingegen, wie sich diese Anrechnung auswirkt, wenn Mutter­schaftsgeld nur während eines Teils des entsprechenden Lebensmonats gewährt wird. Hierzu kann es kommen, wenn die Geburt vor dem errechneten Termin liegt und der Vater unmittelbar nach der Mutter­schutzzeit Elterngeld beansprucht. Im Hinblick auf den Gleich­heits­grundsatz sei bei verfas­sungs­kon­former Auslegung davon auszugehen, dass der Eltern­geldan­spruch auch in diesen Fällen nur anteilig verbraucht wird.

Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ ra-online

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