21.11.2024
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Hessisches Landessozialgericht Urteil21.08.2007

Hartz IV: Kein Mehrbedarf für kochsa­lz­re­du­zierte DiätVerzicht auf gewisse Lebensmittel reicht aus

Bis auf wenige Ausnahmen können arbeitslose Patienten mit Bluthochdruck, die Diät halten müssen, keinen Mehrbedarf geltend machen. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im Fall eines heute 46jährigen Arbeitslosen aus Schlüchtern, der einen krank­heits­be­dingten Mehrbedarf in Höhe von etwa 25 € im Monat beantragt hatte, gaben die Darmstädter Richter aufgrund der gut eingestellten Hypertonie (Bluthochdruck) des Klägers dem Sozialamt, das nicht zahlen wollte, recht. Eine mäßig kochsa­lz­re­du­zierte Diät, die für den Kläger empfohlen werde, könne allein durch das Vermeiden bestimmter Speisen gewährleistet werden und erzeuge keine höheren Kosten für die Ernährung. Im übrigen sei der Verzicht auf Chips, Salzstangen, Würzmittel, Fertigsuppen, Salznüsse u.ä. ohnehin Teil einer gesunden und ausgewogenen Mischkost, der keine Zusatzkosten verursache. Um sich so zu ernähren, müsse der Kläger nicht in teuren Reformhäusern einkaufen, sondern einzig bestimmte Speisen meiden. Diäten zur Bekämpfung von Herz-, Kreislauf- und Niere­n­er­kran­kungen führten in der Regel nicht zu erhöhten Lebenskosten, es sei denn, die Krankheit befinde sich in einem weit fortge­schrittenen Stadium. Dies sei hier nicht der Fall, insofern könne auch kein Mehrbedarf anerkannt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/07 des LSG Hessen vom 05.09.2007

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