21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 3039

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss21.08.2006

Mehrere Minijobs begründen Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtUnkenntnis schützt Arbeitgeber nicht vor Beitrags­nach­zahlung

Versichert ein geringfügig Beschäftigter seinem Arbeitgeber, dass er keinen weiteren "Minijobs" nachgeht und stellt sich dies als falsch heraus, muss der Arbeitgeber nachträglich Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­cherung zahlen, soweit die Verjäh­rungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so werden sie zusam­men­ge­rechnet und unterliegen ab einem bestimmten monatlichen Einkommen der Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht. Der Arbeitgeber ist gegen die Beitrags(nach)zahlung weder durch

   - Unkenntnis über weitere "Minijobs" seines Arbeitnehmers

   - noch dadurch, dass er seiner Meldepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist,

   - noch durch die Tatsache, dass der Sozia­l­ver­si­che­rungs­träger von der Mehrfach­be­schäf­tigung des Arbeitnehmers hätte wissen müssen,

geschützt. Denn die Versi­che­rungs­pflicht tritt kraft Gesetzes ein. Im konkreten Fall klagte die Geschäfts­führerin eines Reini­gungs­un­ter­nehmens in der Nähe von Wiesbaden dagegen, für einen Arbeitnehmer nachträglich Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge zahlen zu müssen, der ohne ihr Wissen mehreren "Minijobs" nachgegangen war. Sie unterlag in beiden Instanzen. Zwar konzidierten die Darmstädter Richter, dass sie ohne eigenes Verschulden finanziell belastet werde, dies ändere jedoch an ihrer gesetzlichen Beitragspflicht nichts.

Vermeiden lasse sich eine Beitrags­nach­for­derung nur dann, wenn der Arbeitgeber regelmäßig beim zuständigen Sozia­l­ver­si­che­rungs­träger beantrage, über die Versi­che­rungs­pflicht zu entscheiden. Werde sie dann verneint, könne sich der Arbeitgeber bei späteren Nachforderungen darauf berufen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/06 des LSG Hessen vom 12.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3039

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI