14.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
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Hessisches Landessozialgericht Urteil30.11.2009

Hessisches LSG: Auch „versteckter“ Lohn ist sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtigZuschuss für doppelte Haushalts­führung ist nur dann sozia­l­ver­si­che­rungsfrei, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird

Zuschuss zur doppelten Haushalts­führung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozia­l­ver­si­cherung. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Ein Steuerberater aus dem Lahn-Dill-Kreis zahlte seiner Angestellten 2 Jahre lang einen Bruttolohn von knapp 500 € sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushalts­führung in Höhe von 700 € pro Monat.

Zuschuss nur bei Zahlung des vollen Gehalts sozia­l­ver­si­che­rungsfrei

Das Hessische Landes­so­zi­al­gericht entschied nun, dass er nun Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge nachzahlen muss. Der Zuschuss für doppelte Haushalts­führung müsse zwar 2 Jahre lang nicht versteuert werden. Sozia­l­ver­si­che­rungsfrei sei er jedoch nur, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt werde. Hiervon könne – so die Richter – bei einem Bruttolohn von weniger als 500 € für eine in Vollzeit tätige Steuer­fach­ge­hilfin nicht ausgegangen werden. Auch für den Steuerberater und seine Angestellte sei dieser Lohn offensichtlich nicht adäquat gewesen. Schließlich habe die Fachangestellte im ersten Monat ihrer Tätigkeit 1.100 € (brutto) und zwei Jahre später knapp 1.600 € (brutto) erhalten - ohne zusätzlichen Zuschuss.

Quelle: ra-online, Hessisches LSG

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