18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil07.11.2014

Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unver­hält­nismäßigGDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Streik verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Das Hessische Landes­a­r­beits­gericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den Streik weder rechtswidrige Forderungen erhoben noch gegen die Friedenspflicht verstoßen werde. Der Streik sei auch bei Berück­sich­tigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig und damit nicht zu verbieten. Bemühungen des Gerichts, die Parteien durch einen Vergleich zur Fortsetzung ihrer Verhandlungen zu verpflichten, blieben erfolglos.

Streik wird vorzeitig beendet

Die Gewerkschaft der Lokführer hat in einer Erklärung unmittelbar nach Schluss der Verhandlung im Gericht gegenüber der Presse erklärt, der Streik werde am Samstag, dem 08. November 2014, 18.00 Uhr, vorzeitig beendet.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI