Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil07.11.2014
Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßigGDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den Streik zu untersagen.
Streik verstößt nicht gegen Friedenspflicht
Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den Streik weder rechtswidrige Forderungen erhoben noch gegen die Friedenspflicht verstoßen werde. Der Streik sei auch bei Berücksichtigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig und damit nicht zu verbieten. Bemühungen des Gerichts, die Parteien durch einen Vergleich zur Fortsetzung ihrer Verhandlungen zu verpflichten, blieben erfolglos.
Streik wird vorzeitig beendet
Die Gewerkschaft der Lokführer hat in einer Erklärung unmittelbar nach Schluss der Verhandlung im Gericht gegenüber der Presse erklärt, der Streik werde am Samstag, dem 08. November 2014, 18.00 Uhr, vorzeitig beendet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online