18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 7457

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil16.06.1989

Radiohören an Rosenmontag ist kein KündigungsgrundHessisches Landes­a­r­beits­gericht erklärt Kündigung für unwirksam

Wenn ein Arbeitnehmer in seinem ausschließlich von ihm genutzten Arbeitszimmer Radio hört, so kann ihm nicht gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn Radiohören nicht betriebsüblich ist, urteilten die Richter des Landes­a­r­beits­ge­richts.

Die Richter führten weiter aus, dass ein solches Verhalten allenfalls geeignet sei, eine Abmahnung zu rechtfertigen. Ein Kündigungsgrund hingegen liege vor allem dann nicht vor, wenn das Radiohören an einem Rosenmontag geschehe. Denn an einem solchen Tag nehme auch das Publikum erfahrungsgemäß keinen Anstoß an einem solchen Verhalten.

Auch Anbrüllen des Arbeitgebers kein unbedingter Kündigungsgrund

In dem von den Richtern zu beurteilenden Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung seines Angestellten überdies damit begründet, dass dieser ihm gegenüber laut geworden sei und ihn angebrüllt habe. Auch dieses Argument ließen die Richter aber nicht als wirksamen Kündigungsgrund gelten. Sie führten aus, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden könne, wenn er sich in einer gespannten Situation in einem Wortwechsel mit seinem Vorgesetzten dazu hinreißen lasse, laut zu werden und den Vorgesetzten anzubrüllen - dies vor allem mit Rücksicht darauf, dass diese gespannte Situation im konkreten Fall durch das Verhalten des Arbeitgebers mitverursacht worden war.

Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (vt/we)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI