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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 5390

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ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss04.01.2008

Hessischer Rundfunk zur Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbung verpflichtet

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat im Wege eines einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahrens den Hessischen Rundfunk verpflichtet, einen Fernseh­wer­bespot des NPD-Landesverbandes Hessen zur Landtagswahl im heutigen Abendprogramm des Fernsehens auszustrahlen. Damit hatte die Beschwerde des NPD-Landesverbandes gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2008 Erfolg.

Der Hessische Rundfunk hatte die Ausstrahlung des Werbespots im Rahmen der Wahlwerbung zur Hessischen Landtagswahl im Fernsehprogramm abgelehnt, weil der Inhalt nach Meinung des Senders gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main (VG Frankfurt am Main, Beschluss v. 03.01.2008 - 10 G 4397/07(V) -) hatte sich dieser Begründung zum Teil angeschlossen und die Ablehnung einer Ausstrahlung des Werbespots insgesamt für rechtmäßig erachtet.

Dieser Auffassung ist der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof in seiner Beschwer­de­ent­scheidung nicht gefolgt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des VGH Hessen vom 04.01.2008

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