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Dokument-Nr. 7688

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Urteil02.04.2009

Hindu aus Afghanistan als Flüchtling anerkanntÄußerst schlechte Lebens­ver­hältnisse in Afghanistan für Menschen hinduistischen Glaubens

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat einem aus Afghanistan stammenden Flüchtling hinduistischen Glaubens den Flücht­lings­status zuerkannt.

Der 1987 geborene Kläger war im August 2005 auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hatte hier seine Anerkennung als Asylberechtiger beantragt. Dies wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 5. April 2005 abgelehnt. Die dagegen beim Verwal­tungs­gericht Wiesbaden erhobene Klage hatte Erfolg; das Bundesamt wurde verpflichtet, den Kläger als Flüchtling anzuerkennen. Die dagegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingelegte Berufung wurde vom Verwal­tungs­ge­richtshof zurückgewiesen.

Richter: Schlechte Lebens­ver­hältnisse und Repressalien

Zur Begründung führte das höchste hessische Verwal­tungs­gericht aus, aufgrund äußerst schlechten Lebens­ver­hältnisse der ca. 1.500 bis 3.000 in Afghanistan noch lebenden Menschen hinduistischen Glaubens und der Repressalien, denen sich diese Bevöl­ke­rungs­gruppe aufgrund ihrer Religi­o­ns­zu­ge­hö­rigkeit in Afghanistan ausgesetzt sehe, seien die Voraussetzungen für eine Flücht­lings­a­n­er­kennung nach den Bestimmungen des Aufent­halts­ge­setzes und der Genfer Flücht­lings­kon­vention erfüllt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hessischen VGH

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