21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 2319

Drucken
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil03.05.2006

Aktienhandel von Führungs­personen mit Firmenaktien müssen bekannt gegeben werden

Die Verpflichtung eines Aktien emittierenden Unternehmens, Eigengeschäfte von Führungs­personen mit diesen Aktien unter Namensnennung zu veröffentlichen, ist rechtmäßig .

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hatte in einem Rechtsstreit, der den Verkauf von Aktien eines im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Großun­ter­nehmens durch ein Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Ehefrau betraf, zu entscheiden.

Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­aufsicht hatte das klagende Ehepaar verpflichtet, dem beigeladenen Unternehmen Einzelheiten des Veräu­ße­rungs­ge­schäftes mitzuteilen. Das bei-geladene Unternehmen sollte nach dem Willen der Behörde diese Mitteilung im Internet unter Nennung des Namens der Kläger veröffentlichen.

Die Kläger sahen sich durch die drohende Veröf­fent­lichung unter Namensnennung in ihrem Persön­lich­keitsrecht verletzt. Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main hatte die Klage abgewiesen. Auch die Berufung blieb ohne Erfolg.

Der 6. Senat vertrat die Auffassung, dass dem Bundes­ge­setzgeber bei der Bekämpfung des Insiderhandels und bei der transparenten Gestaltung des Kapitalmarkts ein weiter Spielraum eröffnet sei, der auch die Veröf­fent­lichung des Namens von Führungskräften und ihrer nahen Angehörigen bei dem Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens zulasse.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/06 des VGH Hessen vom 03.05.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI