15.11.2024
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Dokument-Nr. 6455

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschluss31.07.2008

Hessischer Verwal­tungs­ge­richtshof erlaubt Fahrrad­de­mon­s­tration auf A44Keine zureichenden Gründe einer Gefährdung der Verkehrs­si­cherheit

Das vom Regie­rungs­prä­sidium Gießen verfügte Verbot einer für den 2. August 2008 beabsichtigten Fahrrad­de­mon­s­tration der Grünen Liga Dresden/Oberes Elbtal e.V. auf dem bereits fertig gestellten Teilstück der Autobahn 44 zwischen den Anschluss­stellen Hess. Lichtenau-Mitte und Hess. Lichtenau-Ost ist vom Hess. Veral­tungs­ge­richthof für rechtswidrig erklärt worden.

Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags des Veranstalters durch das Verwal­tungs­gericht Kassel hatte damit Erfolg.

Entgegen der Auffassung des Regie­rungs­prä­sidiums und den Verwal­tungs­ge­richts sah der Verwal­tungs­ge­richtshof keine zureichenden Gründe einer Gefährdung der Verkehrs­si­cherheit, mit denen ein Verbot der kurzfristigen Nutzung der Autobahn für die geplante Fahrrad­de­mon­s­tration hätte gerechtfertigt werden können. Eine ausführliche schriftliche Begründung der Entscheidung steht noch aus.

Die Entscheidung des Hessischen Verwal­tungs­ge­richthofs ist unanfechtbar.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31.07.2008

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