Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschluss31.07.2008
Hessischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Fahrraddemonstration auf A44Keine zureichenden Gründe einer Gefährdung der Verkehrssicherheit
Das vom Regierungspräsidium Gießen verfügte Verbot einer für den 2. August 2008 beabsichtigten Fahrraddemonstration der Grünen Liga Dresden/Oberes Elbtal e.V. auf dem bereits fertig gestellten Teilstück der Autobahn 44 zwischen den Anschlussstellen Hess. Lichtenau-Mitte und Hess. Lichtenau-Ost ist vom Hess. Veraltungsgerichthof für rechtswidrig erklärt worden.
Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags des Veranstalters durch das Verwaltungsgericht Kassel hatte damit Erfolg.
Entgegen der Auffassung des Regierungspräsidiums und den Verwaltungsgerichts sah der Verwaltungsgerichtshof keine zureichenden Gründe einer Gefährdung der Verkehrssicherheit, mit denen ein Verbot der kurzfristigen Nutzung der Autobahn für die geplante Fahrraddemonstration hätte gerechtfertigt werden können. Eine ausführliche schriftliche Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichthofs ist unanfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31.07.2008