21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.

Dokument-Nr. 26243

Drucken
Beschluss22.11.2016Hessischer Verwaltungsgerichtshof4 B 2306/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 2017, 179Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2017, Seite: 179
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss29.07.2016, 5 L 1104/16.DA
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss22.11.2016

Waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit: Ausräumung eines Alkoho­l­ab­hän­gig­keits­ver­dachts durch im fahr­erlaubnis­recht­lichen Verfahren erstellten medizinisch-psychologischen GutachtensEinheitliche Klärung der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit im Waffenrecht und Fahrer­laub­nisrecht

Der Verdacht der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit kann in einem waffen­recht­lichen Verfahren auch durch ein im Rahmen eines fahr­erlaubnis­recht­lichen Verfahrens eingeholten medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden. Denn die Klärung der Frage der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit ist im Waffenrecht und Fahrer­laub­nisrecht gleich. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Hessen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 wurde der Inhaber zweier Waffen­be­sitz­karten wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei ihm wurde eine Mindest-Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration von 2,33 Promille festgestellt. Die zuständige Waffenbehörde erfuhr davon im September 2015. Sie sah den Verdacht einer Alkoholabhängigkeit und zweifelte aufgrund dessen an der persönlichen Eignung des Waffenbesitzers. Die Behörde gab dem Waffenbesitzer aber die Möglichkeit durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens den Verdacht der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit auszuräumen. Diesem kam der Waffenbesitzer nach. Das Gutachten wurde im Rahmen des fahrer­laub­nis­recht­lichen Verfahrens erstellt und kam zu dem Schluss, dass keine Alkoho­l­ab­hän­gigkeit bestehe. Die Behörde hielt dies aus waffen­recht­licher Sicht für unzureichend und widerrief daher die Waffenerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Dagegen richtete sich der Antrag des Waffenbesitzers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Verwal­tungs­gericht lehnt Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab

Das Verwal­tungs­gericht Darmstadt lehnte den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Es hielt den sofortigen Widerruf der Waffenerlaubnis für rechtens. Gegen diese Entscheidung legte der Waffenbesitzer Beschwerde ein.

Verwal­tungs­ge­richtshof hält Widerruf der Waffenerlaubnis für rechtswidrig

Der Verwal­tungs­ge­richtshof entschied zu Gunsten des Waffenbesitzers und hob daher die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts auf. Der Widerruf der Waffenerlaubnis sei rechtswidrig. Zwar deute eine Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration ab 1,6 Promille auf eine Alkoho­l­ab­hän­gigkeit. Insofern sei die Aufforderung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zwecks Ausräumung des Verdachts nicht zu beanstanden. Dieser Aufforderung sei der Waffenbesitzer aber nachgekommen. Durch das Gutachten sei der Verdacht einer Alkoho­l­ab­hän­gigkeit ausgeräumt worden.

Einholung des Gutachtens zum Nachweis der Fahreignung unerheblich

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richtshofs sei es unerheblich, dass das Gutachten eingeholt worden ist, um die Fahreignung des Waffenbesitzers nachzuweisen. Die Zweifel an der persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen haben aufgrund des Verdachts der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit bestanden. Dieser Verdacht sei aber durch das medizinisch-psychologische Gutachten ausgeräumt worden. Ob eine körperliche Einschränkung in Form einer Alkoho­l­ab­hän­gigkeit vorliege, könne nach Waffenrecht und Fahrer­laub­nisrecht einheitlich beantwortet werden.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26243

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI