21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg Urteil12.04.2017

Barclays Bank: OLG Hamburg untersagt irreführende WerbungBank muss auf Einschränkungen beim kostenfreien Geldabheben an Automaten im Ausland deutlich hinweisen

Wirbt ein Kredit­karten­unternehmen mit " € Bargeld­abhebungs­gebühr weltweit", dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie auf Einschränkungen deutlich hingewiesen werden. Dies entschied das Hanseatische Oberlan­des­gericht Hamburg.

Anlass des zugrunde liegenden Rechtsstreits waren Werbebriefe, in denen die Barclays Bank für die Kreditkarte Gold Visa mit einer kostenlosen Bargeldabhebung im Ausland geworben hatte. In einem Schreiben warb die Barclays Bank PLC auf der Vorderseite und einem angehängten Gutschein herausgehoben mit " € Bargeldab­he­bungs­gebühr weltweit" für ihre Gold-Kreditkarte. Doch diese Werbebotschaft stimmte nicht: Außerhalb der Eurozone sollte nämlich eine Ausland­s­ein­satz­gebühr anfallen. Auf diesen Umstand hatte das Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen aber nur in Erläuterungen auf der Rückseite des Werbeschreibens hingewiesen.

Zusatzerklärung auf Rückseite des Schreibens nicht ausreichend

Das Hanseatische Oberlan­des­gericht Hamburg hat diese Werbung nun wegen Irreführung verboten. Das Anschreiben sei laut Gericht so angelegt gewesen, dass Verbraucher davon ausgehen mussten, alle relevanten Informationen bereits auf der Vorderseite zu erhalten. Erläuterungen auf der Rückseite seien nicht geeignet, diese Irreführung zu beseitigen. Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldab­he­bungen im In- und Ausland seien für Verbraucher von zentraler Bedeutung, betonte das Gericht.

Bank muss EU-einheitliches Formular einsetzen

Das Oberlan­des­gericht hat dem Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen auch hinsichtlich eines anderen Klagepunktes Recht gegeben: Barclays muss das gesetzlich vorgeschriebene Formular "Europäische Standa­r­d­in­for­mation für Verbrau­cher­kredite" nutzen. Zwar hatte das Unternehmen den Inhalt dieses Infoblattes in sein eigenes Muster übernommen, aber nicht die vorgesehene, übersichtliche Tabellenform.

In einem Punkt konnte die Verbrau­cher­zentrale nicht durchdringen. Dem Vorwurf, das Werbeschreiben sei auch wegen Aussagen über den Ausgleich des Kredit­kar­ten­kontos ganz oder in Raten irreführend, folgte das Gericht nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24307

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI