23.11.2024
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg Urteil05.09.2014

Franchisegeber macht sich bei Vorlage von unrealistischen Umsat­z­er­war­tungen gegenüber Franchisenehmer schaden­ersatz­pflichtigKeine nachvoll­ziehbare und realistische Grundlage für Umsatzerwartung begründet Haftung des Franchisegebers

Legt ein Franchisegeber einem Interessenten vor Abschluss des Franchi­se­vertrags Umsat­z­er­war­tungen vor, die auf einer nicht nachvoll­ziehbaren und nicht realistischen Grundlage basieren, und schließt der Interessent daraufhin den Vertrag ab, so macht sich der Franchisegeber schaden­ersatz­pflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlan­des­ge­richts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Franchisenehmer gegen seinen Franchisegeber auf Zahlung von Schadenersatz. Hintergrund dessen war der Vorwurf des Franchi­se­nehmers, dass der Franchisegeber vor Abschluss des Franchi­se­vertrags Angaben zu Umsat­z­er­war­tungen gemacht habe, die nicht erreicht werden konnten. So sei der vom Franchisenehmer erzielte Umsatz von Anfang an weit hinter den von dem Franchisegeber prognos­ti­zierten Umsatz zurück geblieben. Der Umsatz habe nicht einmal ausgereicht, um die laufenden Kosten zu decken. Der Franchisenehmer kündigte daraufhin den Franchi­se­vertrag.

Landgericht gab Schaden­er­satzklage statt

Das Landgericht Hamburg gab der Schaden­er­satzklage des Franchi­se­nehmers statt. Denn der Franchisegeber habe durch die unzutreffenden Umsatzprognosen eine vorvertragliche Pflicht verletzt. Gegen diese Entscheidung legte der Franchisegeber Berufung ein.

Oberlan­des­gericht bejahte ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz

Das Hanseatische Oberlan­des­gericht Hamburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Franchisegebers zurück. Dem Franchisenehmer habe der Schaden­er­satz­an­spruch zugestanden.

Franchisegeber haftet für Richtigkeit der Umsatzprognose

Nennt ein Franchisegeber während der Verhandlungen zum Abschluss eines Franchi­se­vertrags dem Franchisenehmer erwartete Umsätze, so mache er sich nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts schaden­er­satz­pflichtig, wenn die Umsat­z­er­war­tungen auf einer nicht nachvoll­ziehbaren und realistischen Grundlage basieren und dadurch unzutreffende Vorstellungen zur Rentabilität entstehen. So habe der Fall hier gelegen. Der Franchisegeber habe für die Richtigkeit der von ihm angegebenen aber nicht fundierten Umsatzprognose gehaftet.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb), eingesandt von Rechtsanwalt Jan Martenstein

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