15.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
15.08.2025 
Sie sehen buntes Plastikgeschirr.KI generated picture

Dokument-Nr. 35307

Sie sehen buntes Plastikgeschirr.KI generated picture
Drucken
Urteil09.07.2025Gericht der Europäischen UnionT-167/23
Urteil09.07.2025Gericht der Europäischen UnionT-163/23
ergänzende Informationen

Gericht der Europäischen Union Urteil09.07.2025

Gericht der Europäischen Union Urteil09.07.2025

Melamin bleibt auf EU-Liste der besonders besorg­nis­er­re­genden StoffeMelamin könnte Gesundheit gefährden

Melamin ist eine chemische Verbindung, die hauptsächlich zur Herstellung von Kunststoffen, Harzen und Klebstoffen verwendet wird. Melamin ist bekannt für seine Härte, Kratzfestigkeit und Hitze­be­stän­digkeit, weshalb es u.a. auch oft als Material für Geschirr und Küchen­u­ten­silien verwendet wird. Es gibt Bedenken hinsichtlich möglicher Gesund­heits­risiken, insbesondere bei Erhitzung oder unsachgemäßer Verwendung. Das Gericht der Europäischen Union hat den Beschluss der Europäischen Chemi­ka­lie­n­agentur, Melamin als Stoff einzustufen, der wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt hat, bestätigt.

Am 26. August 2022 reichte die zuständige deutsche Behörde bei der Europäischen Chemi­ka­lie­n­agentur (ECHA) ein Dossier ein, das die Ermittlung von Melamin als besonders besorg­nis­er­re­genden Stoff befürwortete, d. h. einen chemischen Stoff, der wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt im Sinne der REACH-Verordnung1 hat. Nach Eingang der Bemerkungen der interessierten Kreise und nach einstimmiger Entscheidung im Ausschuss der Mitgliedstaaten erließ die ECHA am 16. Dezember 2022 einen Beschluss, in dem Melamin mit der Begründung als besonders besorg­nis­er­re­gender Stoff ermittelt wurde, dass es wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt hat.

Mehrere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich, Belgien, der Schweiz und den Vereinigten Staaten, die Melamin herstellen oder nutzen – u. a. die LAT Nitrogen Piesteritz GmbH, die Cornerstone Chemical Co. und die Fritz Egger GmbH & Co. OG –, haben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichti­g­er­klärung dieses Beschlusses erhoben. In seinen beiden Urteilen weist das Gericht ihr gesamtes Vorbringen zurück und weist daher ihre Klagen ab.

Das Gericht äußert sich zum einen zu dem Begriff „inhärente Eigenschaften“ einer Chemikalie und zum anderen zu dem Vorbringen, das sich auf das Recht der interessierten Kreise bezieht, im Verfahren zur Ermittlung besonders besorg­nis­er­re­gender Stoffe Stellung zu nehmen.

Melamin könnte Gesundheit gefährden

Erstens weist es darauf hin, dass zur Ermittlung eines Stoffes als besonders besorg­nis­er­regend auf der Grundlage wissen­schaft­licher Erkenntnisse u. a. festgestellt werden muss, dass der Stoff wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt hat, was eine Prüfung der durch die inhärenten Eigenschaften des Stoffes bedingten Gefahren erfordert.

Der Begriff „Gefahr“ bezeichnet jedes Produkt oder Verfahren, das eine schädliche Wirkung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben kann. Hierzu stellt das Gericht fest, dass die Ermittlung eines Stoffes als besonders besorg­nis­er­regend nicht voraussetzt, dass eine inhärente Eigenschaft für sich genommen und als solche wahrscheinlich eine schwerwiegende Wirkung hat. Sie muss jedoch eine Wirkung haben, die in Verbindung mit anderen Wirkungen aufgrund anderer inhärenter Eigenschaften wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt hat.

Daher können bei der Feststellung, ob ein Stoff wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt hat, Wirkungen von Eigenschaften berücksichtigt werden, die den Verbleib des Stoffes in der Umwelt betreffen, wie etwa seine Persistenz, seine Mobilität und sein Potenzial für die Verbreitung über weite Entfernungen. Das Gericht stellt folglich fest, dass die ECHA keinen offen­sicht­lichen Beurtei­lungs­fehler begangen hat.

Zweitens weist das Gericht auch das Vorbringen der Unternehmen zurück, dass ihr Recht auf Anhörung im Verfahren zum Erlass des Beschlusses der ECHA nicht gewahrt worden sei.

Es weist darauf hin, dass die REACH-Verordnung den interessierten Kreisen kein Recht auf Anhörung im Verfahren garantiert. Sie sieht lediglich eine öffentliche Anhörung vor, die ihnen keine besonderen Verfah­rens­rechte außer dem Recht zur Vorlage von Bemerkungen einräumt. Ebenso haben die interessierten Kreise, die als Beobachter an der Sitzung des Ausschusses der Mitgliedstaaten teilnehmen, lediglich die Möglichkeit, zu bestimmten und gegebenenfalls im Voraus festgelegten Punkten Stellung zu nehmen.

Quelle: Gericht der Europäischen Union, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35307

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI