21.11.2024
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil12.11.2015

Kosten für Geburts­tagsfeier mit Kollegen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werdenGeburts­tagsfeier mit Kollegen in den Räumen des Arbeitgebers ist ausschließlich beruflich veranlasst

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburts­tagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Westpfalz. Anlässlich seines 60. Geburtstages lud er ca. 70 Personen zu einer Geburts­tagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen bzw. Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichts­rats­vor­sit­zenden. Die Feier fand in Räumen des Unternehmens statt. In seiner Einkom­men­steu­e­r­er­klärung machte der Kläger die Aufwendungen für die Geburts­tagsfeier (2.470 Euro) als Bewirtungs- bzw. Werbungskosten bei seinen Arbeits­ein­künften geltend.

Finanzgericht bejaht Abzug der Bewir­tungs­kosten als Werbungskosten

Das beklagte Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Die dagegen erhobene Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz war erfolgreich. Die Bewirtungskosten - so das Gericht - könnten als Werbungskosten abgezogen werden, weil die Geburts­tagsfeier beruflich veranlasst gewesen sei. Ein Geburtstag stelle zwar ein privates Ereignis dar. Der Kläger habe allerdings keine privaten Freunde oder Verwandten eingeladen, sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld. Die Veranstaltung sei in Räumen des Arbeitgebers (Werkstatthalle) und - zumindest teilweise - während der Arbeitszeit durchgeführt worden. Manche Gäste hätten sogar noch ihre Arbeitskleidung getragen. Der Kostenaufwand (pro Person 35 Euro) liege zudem deutlich unter dem Betrag, den der Kläger für seine Feiern mit privaten Freunden und Famili­en­mit­gliedern ausgegeben habe. Bei der gebotenen Gesamtwürdigung sei deshalb von beruflich veranlassten Aufwendungen auszugehen.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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