21.11.2024
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Finanzgericht Münster Urteil11.11.2015

Versorgungs­aus­gleichs­zahlungen an geschiedenen Ehegatten können als Werbungskosten abzugsfähig seinAusgleichs­zahlung dient Erhaltung der eigenen Versorgungs­ansprüche des Ehegatten

Das Finanzgericht Münster hat entscheiden, dass Ausgleichs­zah­lungen an den geschiedenen Ehegatten zum Versorgungs­aus­gleich einer betrieblichen Alters­ver­sorgung als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­barung getroffen, die u.a. vorsah, dass der Kläger an seine Ex-Frau eine Zahlung leisten sollte, um seine betriebliche Alters­ver­sorgung aus dem Versorgungsausgleich auszuschließen. Der Kläger beantragte beim Finanzamt die Berück­sich­tigung des gezahlten Betrages als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit. Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass es sich um einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene handele.

Inhaber betrieblicher Altersvorsorge würden ohne Ausgleichs­ver­ein­barung bei Renteneintritt geringere Versor­gungs­bezüge zufließen

Das Finanzgerichts Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Versor­gungs­aus­gleichs­zah­lungen bei Ehescheidung gehören, so das Gericht, zu abziehbaren Werbungskosten, wenn dem Inhaber des Anspruchs auf betriebliche Alters­ver­sorgung ohne die Ausgleichs­ver­ein­barung bei Renteneintritt geringere Versor­gungs­bezüge zufließen würden. Die Ausgleichs­zahlung diene dann der Erhaltung der eigenen Versor­gungs­ansprüche. Im Streitfall sei diese Voraussetzung gegeben. Nach den zum 1. Januar 2009 geänderten gesetzlichen Regelungen zum Versor­gungs­aus­gleich wäre ohne die Ausgleichs­zahlung das Versor­gungs­an­wart­schaftsrecht des Klägers zwischen ihm und seiner geschiedenen Ehefrau aufzuteilen gewesen. Diese Aufteilung hätte zur Folge gehabt, dass dem Kläger bei Renteneintritt von vornherein geringere Versor­gungs­bezüge zugeflossen wären.

Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

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