Dokument-Nr. 23128
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Münster Urteil17.05.2016
Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- oder Übergangsgeld zuAuszahlungsanspruch der Erwerbsunfähigkeitsrente gegen Rentenversicherung gilt gemäß § 107 Abs. 1 SGB X mit Auszahlung des Kranken- bzw. Übergangsgeldes als erfüllt
Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gemäß § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. Dies entschied das Finanzgerichts Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog im Streitjahr 2011 Krankengeld und Übergangsgeld. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte dem Kläger im Folgejahr rückwirkend ab März 2011 eine volle Erwerbsminderungsrente zu. Eine Nachzahlung für 2011 erfolgte jedoch in Höhe des Kranken- und Übergangsgeldes nicht. Vielmehr erstattete die Rentenversicherung diese Beträge an die Krankenkasse und an die Agentur für Arbeit. Das Finanzamt behandelte die im Jahr 2011 zugeflossenen Kranken- und Übergangsgelder als steuerpflichtige Renteneinkünfte. Der Kläger war demgegenüber der Ansicht, dass die Rentenzahlung erst im Jahr 2012 durch Verrechnung zugeflossen sei.
Maßgeblich für steuerliche Behandlung ist endgültiger sozialversicherungsrechtlicher Rechtsgrund
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Die Erwerbsminderungsrente sei dem Kläger bereits in Höhe der verrechneten Beträge im Jahr 2011 zugeflossen. Dass die Bezüge zunächst als Krankengeld und Übergangsgeld ausgezahlt worden seien, ändere daran nichts. Maßgeblich für die steuerliche Behandlung sei vielmehr der endgültige sozialversicherungsrechtliche Rechtsgrund. Denn der Anspruch des Klägers gegen die Rentenversicherung auf Auszahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente gelte gemäß § 107 Abs. 1 SGB X mit Auszahlung des Kranken- bzw. Übergangsgeldes als erfüllt. Diese Erfüllungsfiktion solle eine Rückabwicklung im Verhältnis der verschiedenen Sozialleistungsträger und dem Anspruchsberechtigten verhindern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2016
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23128
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.