18.10.2024
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Finanzgericht Münster Urteil05.11.2019

Torwarttrainer kann Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzenAbzug der Aufwendungen für Sky-Abo bleibt aber die Ausnahme

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei einem Lizenz­fuß­ba­ll­verein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket "Fußball Bundesliga" seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender "Sky" als Werbungskosten geltend. Er gab an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.

FG lehnt Werbungs­kos­te­nabzug im ersten Rechtsgang ab

Im ersten Rechtsgang lehnte das Finanzgericht Düsseldorf den Werbungs­kos­te­nabzug ab (Urteil vom 14.09.2015, Az. 15 K 1712/15 E). Zielgruppe des Pakets "Fußball Bundesliga" sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher - wie bei dem Bezug einer Tageszeitung - immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuer­pflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.

BFH bejaht Abzug von Aufwendungen für Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Im anschließenden Revisi­ons­ver­fahren folgte der Bundesfinanzhof dem Ansatz des Finanzgerichts, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allge­mein­bil­denden Tageszeitung vergleichbar sei, nicht. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde (Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16). Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenz­fuß­ba­ll­vereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Das Verfahren wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Inhalt des Fußball-Pakets wurde von Kläger allenfalls in unbedeutendem Umfang privat angeschaut

Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen stattgegeben. Das Gericht führt aus, dass der Kläger das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trainer­tä­tigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Presse­statements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut. "Der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo bleibt auch nach der Entscheidung unseres Gerichts die Ausnahme", führt Harald Junker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts, aus. "Ein Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Dies hat das Finanzgericht nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht."

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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