18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil16.01.2019

Aufwendungen für Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers können Werbungskosten seinWeitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" bei Torwarttrainer nicht ausgeschlossen

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten können bei den Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit sein. Dies hat der Bundesfinanzhof für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenz­fuß­ba­ll­vereins Einkünfte aus nicht­selb­ständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket "Bundesliga" machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundes­li­ga­spiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainer­tä­tigkeit schaue.

Finanzamt und Finanzgericht verneinen Werbungs­kos­te­nabzug

Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungs­kos­te­nabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.

Geringfügige private Mitbenutzung für Werbungs­kos­te­nabzug unschädlich

Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück. Werbungskosten sind u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen. Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenz­fuß­ba­ll­vereins hielt der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Kläger regte der Bundesfinanzhof die Vernehmung von Trainerkollegen und von den Spielern angeregt.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27380

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI