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Bundesfinanzhof Urteil16.01.2019

Aufwendungen für Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers können Werbungskosten seinWeitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" bei Torwarttrainer nicht ausgeschlossen

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten können bei den Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit sein. Dies hat der Bundesfinanzhof für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenz­fuß­ba­ll­vereins Einkünfte aus nicht­selb­ständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket "Bundesliga" machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundes­li­ga­spiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainer­tä­tigkeit schaue.

Finanzamt und Finanzgericht verneinen Werbungs­kos­te­nabzug

Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungs­kos­te­nabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.

Geringfügige private Mitbenutzung für Werbungs­kos­te­nabzug unschädlich

Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück. Werbungskosten sind u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen. Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenz­fuß­ba­ll­vereins hielt der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Kläger regte der Bundesfinanzhof die Vernehmung von Trainerkollegen und von den Spielern angeregt.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)

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