Dokument-Nr. 27380
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Bundesfinanzhof Urteil16.01.2019
Aufwendungen für Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers können Werbungskosten seinWeitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" bei Torwarttrainer nicht ausgeschlossen
Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Dies hat der Bundesfinanzhof für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket "Bundesliga" machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.
Finanzamt und Finanzgericht verneinen Werbungskostenabzug
Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.
Geringfügige private Mitbenutzung für Werbungskostenabzug unschädlich
Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück. Werbungskosten sind u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen. Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hielt der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Kläger regte der Bundesfinanzhof die Vernehmung von Trainerkollegen und von den Spielern angeregt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)
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