18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 18679

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Münster Urteil04.04.2014

Kosten für die Ausbildung zum Berufspiloten sind vorweggenommene WerbungskostenAufwendungen stehen mit (zukünftigen) Einnahmen im Zusammenhang

Die Ausbildung zum Berufspiloten kann zu vorweg­ge­nommenen Werbungskosten führen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im zu entscheidenden Fall absolvierte der Kläger bei einer Flugge­sell­schaft eine zweijährige Ausbildung zum Berufspiloten. Nach dem Schulungs­vertrag war er verpflichtet, an Schulungs­ver­an­stal­tungen sowie an amtlichen und internen Prüfungen teilzunehmen. Ein Gehalt bezog der Kläger während der Dauer der Ausbildung von der Flugge­sell­schaft nicht. Er erzielte auch keine anderen Einkünfte. Der Kläger beantragte beim Finanzamt, den von ihm zu tragenden Eigenanteil der Ausbildungskosten in Höhe von ca. 40.000 EUR sowie weitere mit der Ausbildung im Zusammenhang stehende Kosten als vortragsfähigen Verlust festzustellen. Dies lehnte das Finanzamt ab, da Kosten einer Erstausbildung nach §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG nicht als vorweggenommene Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) abzugsfähig seien.

FG: Abzugsverbot für Erstaus­bil­dungs­kosten stehe der Abzugsfähigkeit nicht entgegen

Das Gericht sah dies anders und gab der Klage statt. Die Aufwendungen des Klägers für seine Ausbildung seien als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen, weil sie im Zusammenhang mit (zukünftigen) Einnahmen stünden. Das Abzugsverbot für Erstaus­bil­dungs­kosten stehe dem nicht entgegen, weil die Ausbildung im Rahmen eines Dienst­ver­hält­nisses stattgefunden habe. Dies ergebe sich aus dem Schulungs­vertrag, wonach der Kläger zur Teilnahme an Schulungen und Prüfungen verpflichtet und auf eine spätere Tätigkeit bei der ausbildenden Flugge­sell­schaft vorbereitet worden sei. Dass während der Ausbildung kein Entgelt gezahlt wurde, stehe dem nicht entgegen. Der Senat hat die Revision im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 4. September 2013, Az. 2 K 159/11) zugelassen. Diese ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 50/14 anhängig.

Quelle: Finanzgericht Münster/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18679

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI