21.11.2024
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.12.2008

Kosten der Pilote­n­aus­bildung nicht als Werbungskosten abzugsfähigVoraussetzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Erstausbildung ist ein Dienst­ver­hältnis und nicht nur ein Ausbil­dungs­ver­hältnis

Aufwendungen für das Absolvieren einer Flugschule mit dem Ziel, bei einer bestimmten Flugge­sell­schaft als Pilot beschäftigt zu werden, können steuerlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, Kosten, die vor Aufnahme einer Tätigkeit entstehen und der späteren Berufstätigkeit dienen, steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch nicht für Aufwendungen für eine erstmalige Berufs­aus­bildung und für ein Erststudium, es sei denn, diese finden im Rahmen eines Dienst­ver­hält­nisses statt.

Richter weisen die Klage ab

Wegen dieser Regelung wies das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Klage eines Steuer­pflichtigen ab, der eine Schulung zum Verkehrs­flug­zeug­führer absolvierte. Die Schulungskosten wurden zum Teil von einer Flugge­sell­schaft und zum Teil von ihm selbst getragen, wobei die Flugge­sell­schaft ihm ein Darlehen in Höhe des Eigenanteils gewährte, das erst nach Beginn eines Arbeits­ver­hält­nisses mit ihr zu verzinsen und zu tilgen war. Der Kläger war der Auffassung, dass sich daraus das Bestehen eines mit einem Dienst­ver­hältnis gleich­zu­set­zenden Ausbil­dungs­ver­hält­nisses zwischen ihm und der Flugge­sell­schaft ergebe. Das sahen die Richter des Finanzgerichts anders. Sie weisen darauf hin, dass Voraussetzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Erstausbildung ein Dienst­ver­hältnis und nicht nur ein Ausbil­dungs­ver­hältnis ist. Der Kläger hatte mit der Flugge­sell­schaft aber lediglich einen Darle­hens­vertrag über seinen Eigenanteil an den Schulungskosten geschlossen; zudem erhielt er von der Flugge­sell­schaft auch keine Vergütung und hatte nach Abschluss der Ausbildung keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern nur die Möglichkeit, sich bei ihr zu bewerben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2009

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