Finanzgericht München Beschluss04.10.2011
FG München stellt Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer in FrageRWE mit Eilantrag vor dem FG München erfolgreich
In Rahmen eines Eilverfahrens hat das Finanzgericht München Zweifel an der Rechtmäßgikeit der Kernbrennstoffsteuer - auch Brennelementesteuer genannt - geäußert.
Geklagt hatte der Energiekonzern RWE. In Frage stellte das Gericht, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer habe. Bei der Brennelementesteuer handele es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer, meinte das Finanzgericht München.
Auch zweifelhaft sei, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden dürfe. Ähnliche Zweifel hatte schon das Finanzgericht Hamburg geäußert.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2012
Quelle: ra-online, Finanzgericht München