18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 14167

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Beschluss11.07.2012

Außenprüfung beim Versicherten wegen Versi­che­rungs­steuer zulässigDurchführung einer Außenprüfung bei gewerblich tätigen Personen ohne weitere Voraussetzungen zulässig

Das Bundes­zen­tralamt für Steuern ist berechtigt, auch beim Versi­che­rungs­nehmer die Erhebung und Abführung von Versi­che­rungs­steuer zu prüfen. Dies entschied das Finanzgericht Köln in mehreren parallel geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Im zugrunde liegenden Fall wollte das Bundes­zen­tralamt für Steuern (BZSt) bei einer Reederei überprüfen, ob und inwieweit sie ihre Schiffe bei Versi­che­rungs­un­ter­nehmen versichert hatte, die außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig sind. In diesem Fall ist nämlich ausnahmsweise der Versi­che­rungs­nehmer selbst verpflichtet, die Versi­che­rung­steuer zu erklären und an den Fiskus abzuführen.

Außenprüfung hinsichtlich der Versi­che­rung­steuer darf bei gewerblich tätigen Personen ohne weitere Voraussetzungen durchgeführt werden

Das Finanzgericht Köln hat den gegen die Prüfungs­a­n­ordnung des BZSt gerichteten Antrag der Reederei auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. Dabei vertrat das Gericht die Auffassung, dass zumindest bei gewerblich tätigen Personen eine Außenprüfung hinsichtlich der Versi­che­rung­steuer ohne weitere Voraussetzungen durchgeführt werden könne. Die Sonder­re­ge­lungen des Versi­che­rung­s­teu­er­ge­setzes schränkten die allgemeinen Vorschriften zur steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. der Abgabenordnung) nicht ein. Grenzen könnten allenfalls bei einer so genannten "Ermittlung ins Blaue hinein" bestehen, wenn die Prüfungs­hand­lungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu Erkenntnissen führen könnten, die steuerlich relevant seien.

Den Hintergrund der entschiedenen Verfahren bildeten Erkenntnisse der Finanz­ver­waltung darüber, dass im Schiff­fahrts­bereich Versi­che­rungs­verträge auf Gesellschaften außerhalb der EU übertragen werden und zwischen verschiedenen Schiff­fahrts­ge­sell­schaften so genannte Poolver­si­che­rungen abgeschlossen werden. In diesen Fällen sehen die Finanzbehörden Anlass zur Prüfung, welche Personen tatsächlich verpflichtet sind, die Versicherungssteuer zu erklären und an den Fiskus zu zahlen.

Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14167

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI