Dokument-Nr. 22227
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Köln Urteil21.10.2015
Beteiligungsverluste des Arbeitnehmers sind als Werbungskosten absetzbarFG Köln bejaht Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwendungen für fehlgeschlagenen Beteiligungserwerb und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Wer vergeblich versucht, sich durch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Vorstandsposten zu sichern, kann die entstandenen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein angestellter Jurist, zahlte der A GmbH 75.000 Euro für eine 10 %-Beteiligung an einer noch zu gründenden Aktiengesellschaft (AG). Im Gegenzug sollte er bei der AG eine Vorstandsposition mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von 90.000 Euro erhalten. Die GmbH verwendete das Geld abredewidrig zur Begleichung ihrer Schulden. Es kam weder zu einer Beteiligung des Klägers an der AG, noch zu seiner Anstellung als Vorstand. Da die GmbH den Betrag nicht mehr zurückzahlen konnte, machte der Kläger den Verlust in Höhe von 75.000 Euro in seiner Einkommensteuererklärung 2002 geltend. Das Finanzamt ordnete den Verlust der privaten Vermögensebene zu und lehnte die Berücksichtigung ab.
FG bejaht Abzug für vorweggenommene Werbungskosten
Das Finanzgerichts Köln gab der hiergegen erhobenen Klage statt und erkannte die vergeblichen Aufwendungen des Klägers als vorweggenommene Werbungskosten an. Er sah einen engen Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Beteiligungserwerb und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dem Kläger sei es im Wesentlichen darum gegangen, eine adäquate nichtselbständige Arbeit zu finden und ein regelmäßiges Gehalt zu generieren. Die geplante Kapitalbeteiligung an der AG trete nach Auffassung des Gerichts dahinter zurück.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2016
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22227
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.