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Finanzgericht Köln Urteil15.12.2009

FG Köln: Leistungen der privaten Pflege­zu­satz­ver­si­cherung mindern den SteuerabzugKeine als außer­ge­wöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten

Die Leistungen einer privaten Pflege­zu­satz­ver­si­cherung mindern die steuerlich als außer­ge­wöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren machte der schwer­st­pfle­ge­be­dürftige Kläger (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflege­zu­satz­ver­si­cherung nicht auf seine Heimun­ter­brin­gungs­kosten anzurechnen sei.

FG beruft sich auf Rechtsprechung des BFH

Dem ist das Finanzgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Denn es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Versi­che­rungs­leistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Bei seiner Entscheidung hat sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs in München (Urteil vom 22.10.1971, VI R 242/69) bezogen, wonach auch die Zahlungen aus einer Kranken­haus­ta­ge­geld­ver­si­cherung die Krank­heits­kosten mindern.

Quelle: ra-online, FG Köln

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