18.10.2024
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Dokument-Nr. 7174

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Finanzgericht Köln Urteil25.09.2008

Kinder­geldan­spruch für volljähriges Kind geht nicht durch die Aufnahme einer Ausland­s­tä­tigkeit verloren

Eine in Deutschland ansässige Mutter verliert nicht ihren Kinder­geldan­spruch im Inland, wenn sie in Holland eine Berufstätigkeit aufnimmt und der Anspruch auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Auf der Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.5.2008 (C 352/06) kam der Senat zu dem Ergebnis, dass der Kinder­geldan­spruch in Deutschland nicht aufgrund gemein­schafts­recht­licher Vorschriften entfalle.

Die Entscheidung betrifft eine seit Jahren in Deutschland lebende belgische Staats­an­ge­hörige, die für zwei Kinder über 18 Jahren Kindergeld bezog. Die zuständige Familienkasse verweigerte ihr das Kindergeld, nachdem sie eine Arbeitsstelle in den Niederlanden angenommen hatte. Die Behörde berief sich dabei auf die EWG-Verordnungen Nr. 574/72 und Nr. 1408/71. Danach unterliege die Klägerin nur noch den Vorschriften des Beschäf­ti­gungs­staats. Dass die Niederlande für Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres kein Kindergeld mehr bezahle, war nach Auffassung der Familienkasse unerheblich.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 15.12.2008

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