24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 1978

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Urteil19.01.2006

Kosten für Erststudium oder Berufs­aus­bildung abzugsfähig

Aufwendungen für ein unmittelbar im Anschluss an das Abitur begonnenes Jura-Studium bis einschließlich 2003 sind als vorab entstandene Werbungskosten oder Betrie­bs­ausgaben absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Entscheidung betraf das Jahr 2001. Der Senat schloss sich der Auffassung des Finanzamtes nicht an, wonach lediglich die Kosten eines berufs­be­glei­tenden Erststudiums als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Aufgrund einer Geset­ze­s­än­derung sind ab dem 1.1.2004 Aufwendungen für eine erstmalige Berufs­aus­bildung und für ein Erststudium grundsätzlich nur noch als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR jährlich absetzbar. Diese Regelung hat zur Folge, dass sich die Abzugs­mög­lichkeit nur steuermindernd auswirkt, wenn der Auszubildende im selben Jahr auch Einkünfte erzielt. Anders als bei Werbungskosten und Betrie­bs­ausgaben kommt ein Verlustvortrag in Bezug auf nicht ausgenutzte Sonderausgaben nicht in Betracht. Findet die erstmalige Berufs­aus­bildung oder das Erststudium allerdings im Rahmen eines Ausbildungs-Diens­ver­hält­nisses statt, liegen weiterhin voll abziehbare Werbungskosten vor.

Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 01.03.06

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1978

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI