21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 9656

Drucken
Urteil03.03.2010Finanzgericht Köln10 K 212/09
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Urteil03.03.2010

Eltern haben während der Ausbildung des Kindes zur Flugbegleiterin Anspruch auf KindergeldSchulungszeit nicht mit üblicher Probezeit gleichzusetzen

Eltern erhalten für erwachsene Kinder grundsätzlich nur dann Kindergeld, wenn ein so genannter Berück­sich­ti­gungsgrund vorliegt, was u.a. bei Bestehen eines Ausbil­dungs­ver­hält­nisses der Fall ist (§ 34 Abs. 4 EStG). Eine Berufs­aus­bildung in diesem Sinne ist auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Das Finanzgericht stellte bei seiner Entscheidung insbesondere darauf ab, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeits­ver­hältnis bestand und kein Lohn bezahlt wurde. Für entschei­dungs­er­heblich hielt er außerdem, dass die Tochter der Klägerin die Schulungskosten hätte zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an die Schulung keinen Arbeitsvertrag mit der Flugge­sell­schaft abgeschlossen hätte. Gerade in diesen Punkten unterscheide sich der Sachverhalt von einer üblichen Probezeit zu Beginn eines Arbeits­ver­hält­nisses.

Weiteres Verfahren zur Kindergeldfrage bei Trainee-Programm beim BFH anhängig

Das Gericht hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Dort ist zu der vergleichbaren Frage, ob ein Trainee-Programm noch zur Berufsausbildung im Sinne des Kinder­geld­rechts zähle, bereits ein Verfahren gegen ein Urteil des FG Münster vom 30. Oktober 2008 anhängig.

Quelle: ra-online, FG Köln

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9656

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI