21.11.2024
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Finanzgericht Köln Urteil18.02.2020

FG Köln zur Versteuerung von erhaltenem Preisgeld für eine DissertationFür eine Dissertation erhaltenes Preisgeld ist einkommen­steuerpflichtig

Ein für eine Dissertation erhaltenes Preisgeld muss versteuert werden. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Klägerin erstellte während ihrer Zeit als wissen­schaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt für die Dissertation ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkom­men­steu­e­r­er­klärung ließ die Klägerin das Preisgeld unberück­sichtigt. Die Druckkosten ihrer Dissertation machte sie hingegen bei den Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn. Hiergegen wandte sich die Klägerin und sah das Preisgeld als nicht durch ihr Dienst­ver­hältnis veranlasst an

FG: Preisgeld war Arbeitslohn und damit einkom­men­steu­er­pflichtig

Die Klage blieb erfolglos. Das Finanzamt habe das Preisgeld zu Recht als Arbeitslohn versteuert, da die Auszahlung durch die wissen­schaftliche Tätigkeit der Klägerin an der Universität veranlasst sei. Der Klägerin sei ihm Rahmen ihres Anstel­lungs­ver­hält­nisses die Möglichkeit zur Anfertigung der Dissertation eingeräumt worden. Die Dissertation verbessere zudem die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt und der später erzielbaren Einkünfte. Im Übrigen habe die Klägerin ihre Dissertation ihren aktuellen und zukünftigen Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit zugeordnet, da sie die Druckkosten im Streitjahr als Werbungskosten geltend gemacht habe.

Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/aw)

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