21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Urteil15.11.2018

Studienkosten trotz Stipendium abziehbarStipendiums­leistungen werden sowohl für Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Bestreitung von Bildungs­aufwendungen gezahlt

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass zur Bestreitung des allgemeinen Lebens­un­terhalts erhaltene Stipendiums­zahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung mindern.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt für seine Zweitausbildung monatlich 750 Euro Aufstiegs­sti­pendium aus Mitteln des Bundes­mi­nis­teriums für Bildung und Forschung (BMBF). Den Jahresbetrag zog das Finanzamt von den erklärten Studienkosten ab, die der Kläger als "vorweggenommene" Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht hatte.

FG bejaht Werbungs­kos­te­nabzug größtenteils

Mit seiner hiergegen erhobenen Klage hatte der Kläger überwiegend Erfolg. Das Finanzgericht Köln reduzierte die Anrechnung des Stipendiums um 70 %. Die Stipen­di­ums­leis­tungen würden nämlich sowohl für die Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Bestreitung von Bildungs­auf­wen­dungen gezahlt. Nur soweit Bildungs­auf­wen­dungen ausgeglichen würden, lägen keine Werbungskosten vor. Das Finanzgericht ermittelte die nicht anzurechnenden Beträge anhand der allgemeinen Lebens­hal­tungs­kosten eines Studenten.

Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI