18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Kiel Urteil18.08.2004

Leben­s­part­ner­schaft kann nicht mit Ehe gleichgestellt werdenKein Vorteil für Lebenspartner

Gleich­ge­schlechtliche Partner einer eingetragene Lebenspartner können nicht die Anwendung des Ehegat­ten­splitting beanspruchen. Eine solche steuerliche Gleich­be­handlung habe der Gesetzgeber mit der Einführung des Leben­s­part­ner­schafts­ge­setzes nicht beabsichtigt, entschied das Finanzgericht Kiel.

Lebenspartner seien keine Eheleute und könnten keine Kinder kriegen. Die Richter verwiesen dabei auf die vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht heraus­ge­stellten Unterschiede zwischen verschie­den­ge­schlecht­lichter Ehe und der eingetragenen Leben­s­part­ner­schaft. Die Anwendung des Ehegat­ten­splittung widerspräche deshalb dem Willen des Gesetzgebers.

Der Staat dürfe sich beim Steuerrecht durchaus auch von sozial- und gesell­schafts­po­li­tischen Erwägungen leiten lassen. Die unter­schiedliche steuerliche Behandlung von Ehe und Leben­s­part­ner­schaft verstoße deshalb nicht gegen das verfas­sungs­rechtliche Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Außerdem fühten die Richter aus, dass es sich bei der Ehe und der Leben­s­part­ner­schaft, trotz der mit ihr verbundenen Unter­halts­pflicht, nicht um "wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte" handle, weil die Ehe "regelmäßig als Vorstufe zur Familie" zu betrachten sei. Die Leben­s­part­ner­schaft sei hingegen die Ausnahme und können nicht auf eigene Kinder angelegt sein. Aus der Unter­halts­pflicht könne außerdem nicht die Forderung nach Gleichstellung mit der Ehe abgeleitet werden.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil106

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI