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Hessisches Finanzgericht Beschluss08.05.2008

Volle Besteuerung von Biokraftstoffen in gemischten Erzeugnissen?Hessisches Finanzgericht ruft Europäischen Gerichtshof an

Das Hessische Finanzgericht hat im Rahmen eines sog. Vorab­ent­schei­dungs­er­suchens den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wegen der seit dem 01.01.2007 geltenden Rechtslage zur Besteuerung von Pflanzenöl als Biokraftstoff nach dem Energie­steu­er­gesetz angerufen. Dabei geht es um die volle Besteuerung dieses Biokraft­stof­fanteils in so genannten gemischten Erzeugnissen. Das sind Kraftstoffe, die zum einen aus Pflanzenöl als Biokraftstoff und zum anderen aus herkömmlichem Diesel­kraftstoff und Additiven bestehen.

Beim Hessischen Finanzgericht klagt derzeit ein Hersteller, der einen - hier im Streit stehenden - gemischten Kraftstoff für Dieselmotoren aller Art entwickelt hat. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass durch das Biokraft­stoff­quo­ten­gesetz aus dem Dezember 2006 die bisherige Steue­r­ent­lastung für den Pflan­zen­ölanteil in dem gemischten Kraftstoff ab 01.01.2007 abgeschafft wurde.

Das Hessische Finanzgericht fragt beim Europäischen Gerichtshof an, ob die entsprechende europäische Richtlinie, mit der die Verwendung von Biokraftstoffen gefördert werden soll, der vollen Besteuerung des beigemischten Pflan­zen­öl­kraft­stof­fanteils in Deutschland entgegensteht. Die Kasseler Richter fragen den Europäischen Gerichtshof auch, ob nicht der deutschen Regelung ab 01.01.2007 der gemein­schafts­rechtliche Grundsatz der Rechts­si­cherheit und des Vertrau­ens­schutzes entgegensteht. Denn der deutsche Gesetzgeber dürfe nur bei Vorliegen ganz außer­ge­wöhn­licher Umstände das zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffene steuerliche Fördersystem während des zunächst festge­schriebenen Zeitraumes ändern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hessen vom 16.05.2008

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