18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 20897

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Finanzgericht Urteil09.10.2013

Klage eines "Reichsbürgers" vor seiner Ansicht nach nicht legitimiertem Gericht wegen fehlendem Rechts­schutz­bedürfnis unzulässigReichsbürger hielt Steuer­fest­setzung vom Finanzamt für unzulässig

Die Klage eines "Reichsbürgers" gegen die Steuer­fest­setzung eines Finanzamtes ist wegen eines fehlenden Rechts­schutz­bedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches und das Gericht besitze daher keine Legitimation. Denn in diesem Fall ist unklar, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 erhob ein Steuer­pflichtiger Klage gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes. Zur Begründung führte er aus, dass die Steuergesetze ungültig seien, da die Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Legitimation besitze. Er sei weiterhin Bürger des Deutschen Reiches. Das Finanzamt habe daher ohne Rechtsgrundlage gehandelt. Zudem sprach der Steuer­pflichtige dem Finanzgericht jegliche Legitimation ab.

Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechts­schutz­be­dürfnis

Das Hessische Finanzgericht entschied gegen den Steuer­pflichtigen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klage wegen eines fehlenden Rechts­schutz­be­dürf­nisses unzulässig gewesen. Es sei kein nachvoll­ziehbarer Grund erkennbar gewesen, zu welchem Zweck der Steuer­pflichtige Rechtsschutz von einem Gericht verlangt, das nach seiner eigenen Überzeugungen rechtlich nicht existiert und zur Entscheidung über sein Begehren gesetzlich nicht legitimiert ist.

Quelle: Hessische Finanzgericht, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20897

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI