Dokument-Nr. 20897
Permalink https://urteile.news/
Hessisches Finanzgericht Urteil09.10.2013
Klage eines "Reichsbürgers" vor seiner Ansicht nach nicht legitimiertem Gericht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässigReichsbürger hielt Steuerfestsetzung vom Finanzamt für unzulässig
Die Klage eines "Reichsbürgers" gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes ist wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches und das Gericht besitze daher keine Legitimation. Denn in diesem Fall ist unklar, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 erhob ein Steuerpflichtiger Klage gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes. Zur Begründung führte er aus, dass die Steuergesetze ungültig seien, da die Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Legitimation besitze. Er sei weiterhin Bürger des Deutschen Reiches. Das Finanzamt habe daher ohne Rechtsgrundlage gehandelt. Zudem sprach der Steuerpflichtige dem Finanzgericht jegliche Legitimation ab.
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
Das Hessische Finanzgericht entschied gegen den Steuerpflichtigen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klage wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewesen. Es sei kein nachvollziehbarer Grund erkennbar gewesen, zu welchem Zweck der Steuerpflichtige Rechtsschutz von einem Gericht verlangt, das nach seiner eigenen Überzeugungen rechtlich nicht existiert und zur Entscheidung über sein Begehren gesetzlich nicht legitimiert ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2015
Quelle: Hessische Finanzgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20897
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.