16.09.2025
Urteile, erschienen im August2025
 MoDiMiDoFrSaSo
31    123
3245678910
3311121314151617
3418192021222324
3525262728293031
Urteile, erschienen im September2025
 MoDiMiDoFrSaSo
361234567
37891011121314
3815161718192021
3922232425262728
402930     
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
16.09.2025 
Sie sehen ein Solarpanel auf einem Dach eines Hauses.

Dokument-Nr. 35398

Sie sehen ein Solarpanel auf einem Dach eines Hauses.
Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil19.02.2025

Der Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photo­vol­taik­anlagen kommt bei einem Wohnungs­un­ter­nehmen nur eine untergeordnete Bedeutung zuFinanzgericht Düsseldorf zur Frage der sachlichen Verflechtung

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grund­s­tücks­über­lassung an ein Betrie­bs­un­ter­nehmen mit verschiedenen Geschäfts­feldern aufgrund einer Betrie­b­s­auf­spaltung ausgeschlossen war.

Die Klägerin ist ein bestands­ver­wal­tendes Wohnungs­un­ter­nehmen. Sie war mittelbar an einer Enkel­ge­sell­schaft beteiligt. Letztere war eine im Wesentlichen konzerninterne Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft. Neben dieser Tätigkeit mietete sie u. a. von der Klägerin Dachflächen an, um hierauf Photo­vol­taik­anlagen zu errichten und zu betreiben. Die Klägerin begehrte in dem Zusammenhang als Organträgerin die sog. erweiterte Grund­s­tücks­kürzung.

Das beklagte Finanzamt versagte dies jedoch mit dem Argument, dass eine Betrie­b­s­auf­spaltung anzunehmen sei, da die Dachflä­chen­über­lassung von wesentlicher Bedeutung für den Teilbereich der Stromgewinnung mittels Photo­vol­taik­anlagen sei. Die sachliche Verflechtung sei entsprechend für diesen Teilbereich des Unternehmens gegeben.

Das Gericht folgte dem in seinem Urteil vom 19. Februar 2025 (5 K 814/22 G,F) nicht und entschied, dass nach Maßgabe der Recht­spre­chungs­grundsätze des BFH, u. a. der sog. Filia­l­recht­sprechung, im Streitfall im Rahmen der anzustellenden Gesamt­bild­be­trachtung keine Betrie­b­s­auf­spaltung zwischen der Klägerin und der Enkel­ge­sell­schaft vorliege. Den vermieteten Dachflächen komme auch angesichts des geringen Anteils am Gesamtumsatz nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Der Senat ist, anders als das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (3 V 496/17), nicht der Auffassung, dass sich die Filia­l­recht­sprechung des BFH auf Unternehmen mit unter­schied­lichen Geschäfts­be­reichen übertragen lasse. Die Prämissen dieser Rechtsprechung würden auf Betrie­bs­ge­sell­schaften, die verschiedene Geschäfts­be­reiche unterhalten, nicht unbedingt in vergleichbarer Weise zutreffen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen III R 12/25 anhängig.

Eine weitere Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Photo­vol­taik­anlagen finden Sie unten in der Übersicht.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35398

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI