23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 4887

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil24.11.2006

Betrieb einer Ballettschule ist umsatz­steu­erfrei

Das Finanzgericht Düsseldorf hat den Betrieb einer Ballettschule als umsatz­steu­erfrei angesehen.

Die Ballettschule sei – anders als eine Fahr- oder Jagdschule, die auf Fahr- und Jägerprüfung vorbereite – eine berufsbildende Einrichtung. Mit einer Berufs­aus­bildung zum Tänzer bzw. zur Tänzerin müsse bereits im Kindesalter begonnen werden. Da die für den Beruf des Tänzers bzw. der Tänzerin erforderlichen Fertigkeiten im Rahmen einer Schulausbildung nicht vermittelt werden könnten, sei es unerlässlich, eine Ballettschule zu besuchen.

Eine entsprechende Begünstigung bestehe bei Musikschulen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 05.02.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4887

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI