18.10.2024
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil24.11.2006

Betrieb einer Ballettschule ist umsatz­steu­erfrei

Das Finanzgericht Düsseldorf hat den Betrieb einer Ballettschule als umsatz­steu­erfrei angesehen.

Die Ballettschule sei – anders als eine Fahr- oder Jagdschule, die auf Fahr- und Jägerprüfung vorbereite – eine berufsbildende Einrichtung. Mit einer Berufs­aus­bildung zum Tänzer bzw. zur Tänzerin müsse bereits im Kindesalter begonnen werden. Da die für den Beruf des Tänzers bzw. der Tänzerin erforderlichen Fertigkeiten im Rahmen einer Schulausbildung nicht vermittelt werden könnten, sei es unerlässlich, eine Ballettschule zu besuchen.

Eine entsprechende Begünstigung bestehe bei Musikschulen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 05.02.2007

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