23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil05.05.2010

FG Düsseldorf: Finanzamt kann Steue­r­er­stattung nicht schuldbefreiend auf ein falsches Konto auszahlenGemeinsame Einkom­men­steu­e­r­er­klärung verlangt Auszahlung ausdrücklich auf das Konto des Ehemanns

Geben Ehegatten in der gemeinsamen Einkom­men­steu­e­r­er­klärung ausdrücklich die Anweisung, dass die Steue­r­er­stattung auf das Bankkonto des Ehemannes erfolgen soll, darf das Finanzamt nach einer Trennung der Eheleute nicht den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstat­tungs­betrag auf Anweisung der Ehefrau schuldbefreiend auf ein anderes Konto leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute in der gemeinsamen Einkom­men­steu­e­r­er­klärung ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto als Überwei­sungskonto für Steue­r­er­stat­tungen angegeben. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, wandte sich die Ehefrau telefonisch an das Finanzamt und benannte eine davon abweichende, allein ihr zustehende Kontoverbindung. Das Finanzamt überwies den Erstat­tungs­betrag auf das von der Ehefrau benannte Konto.

Finanzamt darf hälftigen Anteil des Erstat­tungs­an­spruchs des Ehemanns nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf konnte das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstat­tungs­an­spruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. In der gemeinsamen Einkom­men­steu­e­r­er­klärung hätten beide Eheleute die Auszahlung auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt. Auf Grund dieser ausdrücklichen Anweisung beider Ehegatten in der gemeinsamen Einkom­men­steu­e­r­er­klärung durfte das Finanzamt den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstat­tungs­betrag nicht auf ein anderes Konto leisten.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI