14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 12223

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil23.03.2011

FG Düsseldorf: Erbschaftsteuer auf selbst­fi­nan­zierte Versi­che­rungs­leistung zulässigErbschaftsteuer auch bei Einmalzahlung der Versi­che­rungs­prämie aus eigenem Vermögen

Erhält ein Ehemann nach dem Tod seiner Frau Geld aus einer Lebens- oder Renten­ver­si­cherung, unterliegt dieses Geld auch dann der Erbschaftsteuer, wenn der ausgezahlte Betrag auf einer Einmalzahlung beruhte, die ausschließlich aus dem Vermögen des Ehemanns stammt. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall schloss der Kläger im Jahr 2003 bei einer Lebens­ver­si­cherung a. G. eine Renten­ver­si­cherung zu Gunsten seiner Ehefrau ab. Er überwies den vereinbarten Einmalbeitrag von 150.000 Euro von einem ihm allein gehörenden Konto. Nach dem Tode seiner Ehefrau im Jahr 2007 erhielt der Kläger die Versi­che­rungssumme von 126.148 Euro (eingezahlter Einmalbeitrag abzüglich gezahlter Renten). Das Finanzamt berücksichtigte diese Zahlung bei der von ihm festgesetzten Erbschaftsteuer.

Finanzgericht bejaht auf Versi­che­rungssumme anfallende Erbschaftsteuer

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Es falle - so das Gericht - Erbschaftsteuer auch auf die Versi­che­rungssumme an, selbst wenn die Einmalzahlung vom Kläger selbst erbracht worden sei. Die Einmalzahlung sei vom Kläger unentgeltlich zugewandt worden.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12223

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI