23.11.2024
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil09.07.2009

Klageerhebung per E-Mail zulässigKein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax

Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkom­mens­steu­er­be­scheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Weder § 52 a Abs. 1 Satz 3 der Finanz­ge­richts­ordnung noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwal­tungs­ge­richten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen normiere eine entsprechende Pflicht, so das Finanzgericht. Ein erheblicher Unterschied zwischen einer E-Mail und einem Computerfax bestehe nicht.

Quelle: ra-online, FG Düsseldorf

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