23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil12.06.2008

Haushaltsnahe Dienst­leis­tungen nur bei Vorlage des Überwei­sungs­belegs steuerlich absetzbarKeine Barzahlung

Wer haushaltsnahe Dienst­leis­tungen von der Steuer absetzen möchte, benötigt eine Rechnung (mit Angabe des Rechnungsdatums) und muss diese Rechnung per Überweisung bezahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Der Kläger machte in seiner Steuererklärung Fenster­rei­ni­gungs­kosten von 557 EURO unter Vorlage einer undatierten Barquittung des Gebäu­de­r­ei­nigers geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendung nach § 35 a Einkom­men­steu­er­gesetz nicht an.

Verhinderung von Schwarzarbeit durch Nachweispflicht

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt. § 35 a Abs. 2 Einkom­men­steu­er­gesetz - so die Begründung - verlange, dass der Steuer­pflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Belege des Kredi­t­in­stitutes nachweise. Dieses Erfordernis entspreche dem Zweck der Vorschrift, Schwarzarbeit zu verhindern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 16.07.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI