15.11.2024
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Dokument-Nr. 1567

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Urteil08.11.2005Finanzgericht Düsseldorf1 K 4334/03 E
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • EFG 2006, 415Zeitschrift: Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG), Jahrgang: 2006, Seite: 415
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Finanzgericht Düsseldorf Urteil08.11.2005

Aufwendungen für Delfintherapie als steuerlich zu berück­sich­tigende Krank­heits­kostenAmts- oder vertrauens­ärztliches Attest notwendig

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, wann Aufwendungen für eine Delfintherapie als steuerlich zu berück­sich­tigende Krank­heits­kosten darstellen.

Der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. November 2005 entschieden, dass Aufwendungen für eine Delfintherapie nur dann steuerlich (Einkommensteuer) als Krank­heits­kosten zu berücksichtigen sind, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrau­en­s­ärzt­liches Attest bescheinigt wird.

Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 15.12.2005

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