21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil29.10.2010

FG Düsseldorf: Bundes­li­ga­verein zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spiele­ver­mittern berechtigtMögliche treuwidrige Doppeltätigkeit steuerrechtlich unerheblich

Ein Fußba­ll­bun­des­li­ga­verein ist berechtigt, bei Rechnungen von Spieler­ver­mittlern einen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall wurden einem Fußba­ll­bun­des­li­ga­verein von Spieler­ver­mittlern anlässlich des Transfers und der Vertrags­ver­län­gerung von Berufs­fuß­ba­ll­spielern Rechnungen erteilt, aus denen der Verein den Vorsteuerabzug geltend machte.

Vorsteuerabzug nach Auffassung des Finanzamtes unzulässig

Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, da zwischen dem Verein und den Spieler­ver­mittlern kein Leistungs­aus­tausch stattgefunden habe. Vielmehr habe der Verein Zahlungs­ver­pflich­tungen der Fußballspieler aus von diesen abgeschlossenen Manage­ment­ver­trägen übernommen.

Klage des Bundes­li­ga­vereins auf Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs begründet

Das Finanzgericht Düsseldorf sah die Klage als begründet an. Die Spieler­ver­mittler hätten Leistungen an den Verein erbracht. Dieser sei als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet gewesen. Selbst wenn die Vermitt­lungs­leis­tungen bereits Gegenstand der zwischen den Spieler­ver­mittlern und den Fußballspielern geschlossenen Manage­ment­verträge gewesen sein sollten und eine treuwidrige Doppeltätigkeit vorgelegen haben sollte, wäre dies steuerrechtlich unerheblich.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10932

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI