18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 6639

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil15.12.2005

Trinkgelder für Mitarbeiter einer Spielbank sind steuerfrei

Trinkgelder, die an Mitarbeiter der Automa­ten­spielbank Berlin gezahlt werden, sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Dies gilt nach dem jetzt veröf­fent­lichten Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg auch dann, wenn das Trinkgeld über den Arbeitgeber (Spielbank) ausgezahlt wird und der Arbeitnehmer einen arbeits­ver­trag­lichen Anspruch auf Auszahlung gegen den Arbeitgeber hat.

Der Kläger war im Automatenspiel bei der Spielbank Berlin als Kassierer tätig und verpflichtet, Trinkgelder, die er von Besuchern erhielt, unmittelbar in die hierfür bereit gestellten Behälter (sog. Trink­geld­büchsen) einzuwerfen. Die auf diese Weise zentral gesammelten Gelder wurden von der Spielbank nach einem tarif­ver­traglich geregelten Vertei­lungs­sch­lüssel unter den im Automatenspiel tätigen Arbeitnehmern verteilt. Der Kläger erhielt so im Streitjahr Trinkgelder in Höhe von fast € 4.000,-.

Das Finanzgericht entschied nun, dass es sich trotz des vertraglichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen die Spielbank auf Verteilung und Auszahlung des Trinkgelds nicht um Arbeitslohn, sondern um eine freiwillige Zahlung des Spiel­bank­be­suchers im Sinne der Steuerbefreiung für Trinkgelder gemäß § 3 Nr. 51 Einkom­men­steu­er­gesetz - EStG - gehandelt habe. Da § 3 Nr. 51 EStG eine unbegrenzte Steuerbefreiung für Trinkgelder vorsehe, seien die an den Kläger gezahlten Trinkgelder vollständig steuerfrei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Brandenburg vom 06.04.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6639

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI